Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahl haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen. Dies ist bei uns in Stockstadt am Rhein auch online möglich.
Für die Kommunalwahl ist die Online-Beantragung des Wahlscheins möglich bis einschl. Dienstag, 10.03.2026.
Darüber hinaus können Sie bis spätestens Freitag vor jeder Wahl im Wahlamt Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie bis 22.02.2026.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter der Telefon Nummer 06158 / 829-11 oder -23 zur Verfügung.
Eine Beantragung des Wahlscheins für die Briefwahlunterlagen ist über den nachfolgenden Link möglich.
Ihr Wahlamt
der Gemeinde Stockstadt am Rhein